Was kostet ein externer Jugendschutzbeauftragter?
Ein externer Jugendschutzbeauftragter kostet bei JS-Beauftragter.de ab 89,88 € netto jährlich für eine Domain. Alle Gebühren, Leistungen und Abrechnungszeiträume im Überblick.
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Was kostet ein externer Jugendschutzbeauftragter?
Bei JS-Beauftragter.de kostet ein externer Jugendschutzbeauftragter für eine Domain 89,88 € netto im Jahr. Das entspricht gerade einmal 7,49 € netto pro Monat bei jährlicher Abrechnung.
Wer sich nicht gleich für zwölf Monate entscheiden möchte, kann auch kürzere Abrechnungszeiträume wählen:
- 3 Monate: 26,97 € netto (8,99 € pro Monat)
- 6 Monate: 50,94 € netto (8,49 € pro Monat)
- 12 Monate: 89,88 € netto (7,49 € pro Monat)
Die Preise gelten für eine Domain, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei mehreren Domains richtet sich die Gebühr nach deren Anzahl.
Die individuellen Kosten lassen sich direkt mit unserem Gebührenrechner ermitteln. Dort können Sie auch zwischen Netto- und Bruttopreisen wechseln.
Welche Leistungen sind in der Bestellung enthalten?
Ein Jugendschutzbeauftragter ist mehr als ein Name und eine E-Mail-Adresse im Impressum. Nach § 7 JMStV ist er Ansprechpartner für Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendmedienschutzes.
Dazu gehören insbesondere:
- Formelle Bestellung: Ein externer Jugendschutzbeauftragter übernimmt die vereinbarte Funktion für Ihr Internetangebot.
- Ansprechpartner: Nutzer können sich bei Fragen und Hinweisen zum Jugendmedienschutz an den Beauftragten wenden.
- Fachliche Beratung: Unterstützung bei jugendschutzrechtlichen Fragen rund um die Gestaltung Ihres Internetangebots.
- Änderungen am Angebot: Bei neuen oder veränderten Inhalten können Fragen zum Jugendmedienschutz geklärt werden.
Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind und welche zusätzlichen Leistungen gegebenenfalls gesondert vereinbart werden müssen, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Warum unterscheiden sich die Preise verschiedener Anbieter?
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schreibt keinen festen Preis für einen externen Jugendschutzbeauftragten vor. Jeder Dienstleister legt seine Gebühren und Vertragsbedingungen selbst fest.
Entscheidend ist deshalb nicht nur der Preis, sondern auch, was dafür angeboten wird. Bei einem Vergleich sollte man beispielsweise auf Erreichbarkeit, Beratungsumfang, zusätzliche Gebühren und Vertragslaufzeiten achten.
Für viele kleinere Internetangebote ist eine kalkulierbare Pauschale sinnvoller als eine Abrechnung jeder einzelnen Anfrage.
Ist ein externer Jugendschutzbeauftragter günstiger als ein eigener Mitarbeiter?
Für kleine und mittlere Websitebetreiber ist die externe Bestellung häufig die einfachere Lösung.
Ein interner Jugendschutzbeauftragter benötigt die erforderliche Fachkunde, ausreichend Zeit für seine Aufgaben und die notwendige Unabhängigkeit. Diese Voraussetzungen müssen organisatorisch sichergestellt werden.
Ein externer Beauftragter übernimmt die vereinbarte Funktion, ohne dass dafür eigene personelle Kapazitäten aufgebaut werden müssen.
Bei größeren Unternehmen kann eine interne Lösung durchaus sinnvoll sein. Für eine einzelne Website ist der organisatorische Aufwand dagegen häufig unverhältnismäßig hoch.
Reicht es, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen?
Nein. Die Bestellung ersetzt keine weiteren Jugendschutzmaßnahmen, die für ein Internetangebot erforderlich sein können.
Je nach Inhalt können beispielsweise technische Alterskennzeichnungen, Zugangsbeschränkungen oder eine zuverlässige Altersverifikation notwendig sein.
Die Verantwortung für die rechtmäßige Gestaltung der Website bleibt beim Betreiber. Der Jugendschutzbeauftragte unterstützt ihn bei Fragen des Jugendmedienschutzes.
Was kostet es, keinen Jugendschutzbeauftragten zu haben?
Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Besteht eine gesetzliche Bestellungspflicht und wird diese nicht erfüllt, können aufsichtsrechtliche Maßnahmen und gegebenenfalls Bußgelder folgen.
Hinzu kommt der Aufwand, wenn eine Beanstandung bearbeitet oder die rechtliche Einordnung des Angebots nachträglich geklärt werden muss.
Natürlich führt nicht jede fehlende Bestellung automatisch zu einem Bußgeld. Und ein Jugendschutzbeauftragter ist keine Versicherung gegen Verstöße.
Aber bei einer Jahresgebühr von 89,88 € netto für eine Domain stellt sich durchaus die Frage, ob sich eine längere Diskussion über die Bestellungspflicht wirtschaftlich überhaupt lohnt.
Und wenn gar keine gesetzliche Pflicht besteht?
Nicht jede Website benötigt zwingend einen Jugendschutzbeauftragten. Entscheidend sind insbesondere die Inhalte und die Voraussetzungen des § 7 JMStV.
Gerade bei erotischen Angeboten, wechselnden Inhalten oder Plattformen mit Nutzerbeiträgen ist die Einordnung nicht immer eindeutig.
In solchen Fällen kann eine freiwillige Bestellung sinnvoll sein. Sie schafft einen festen Ansprechpartner und erleichtert den Umgang mit späteren Fragen zum Jugendmedienschutz.
Für umgerechnet 7,49 € netto im Monat bei jährlicher Abrechnung ist das eine überschaubare Investition.
Fazit: Jugendschutz muss nicht teuer sein
Ein externer Jugendschutzbeauftragter kostet bei JS-Beauftragter.de für eine Domain ab 89,88 € netto jährlich. Bei kürzeren Abrechnungszeiträumen liegen die monatlich umgerechneten Kosten etwas höher.
Ob eine Bestellung gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt vom jeweiligen Internetangebot ab. Bei Unsicherheiten kann die freiwillige Bestellung der einfachere und wirtschaftlich vernünftigere Weg sein.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Gebührenrechner, um die Kosten für Ihr Internetangebot zu ermitteln. Anschließend können Sie die Online-Beauftragung nutzen.
