Heller Arbeitsplatz mit Laptop und Fachbüchern zum Jugendmedienschutz Online-Kündigung

EXTERNER JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTER

Jugendschutzbeauftragter
für Ihr Internetangebot

Persönlich. Erfahren. Transparent.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Jugendmedienschutzes in der Praxis umzusetzen – verständlich, zuverlässig und seit 2005.

Seit 2005im Jugendmedienschutz

Mehr als 1.500Mandanten betreut

ab 7,49 € monatlichbei jährlicher Abrechnung

Persönliche Beratungohne Callcenter

Unsere Leistungen für Sie

Als externer Jugendschutzbeauftragter beraten wir Sie in Fragen des Jugendmedienschutzes,
prüfen Ihr Internetangebot und stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.

Beratung

zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes

Prüfung

Ihres Internetangebotes unter jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten

Begleitung

bei der Umsetzung entsprechender Anforderungen

Persönlicher Ansprechpartner

zuverlässig und praxisnah

Seit über 20 Jahren
im Jugendmedienschutz

Erfahrung aus mehr als 1.500 Mandaten

Seit 2005 sind wir im Jugendmedienschutz tätig und stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.

Transparente Gebühren ohne Überraschungen

ab 7,49 € monatlich

bei jährlicher Abrechnung

Der Preis gilt für die erste Domain bei jährlicher Abrechnung.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Die Antworten beruhen auf unserer langjährigen Erfahrung im Jugendmedienschutz. Sie dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Wer muss einen Jugendschutzbeauftragten einsetzen?

Geschäftsmäßige Internetseiten die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, müssen zwingend einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Suchmaschinen müssen immer eine Jugendschutzbeauftragten einsetzen.
Geschäftsmäßig ist nicht identisch mit gewerblich!!!
Es kommt also nicht darauf an, ob die Internetseite ein Gewerbe darstellt, sondern ob die Internetseite der Definition von geschäftsmäßig im rechtlichen Sinne entspricht. Juristen sprechen von "Nachhaltigkeit". Ist die Internetseite also längere Zeit online (unabhängig ob gewerblich oder nicht), so ist es offenbar verbreitete juristische Meinung, dass eine Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird.
Ausgeschlossen sind lediglich Internetseiten mit ausschließlich(!) persönlichen oder familiären Zweck.

Kann ich mich auf meiner eigenen Homepage nicht als JSB angeben?

Nein, der JSB darf nicht identisch sein mit dem verantwortlichen Betreiber der Homepage.

Werden für die Erstprüfung zusätzliche Gebühren fällig?

Nein, die Erstprüfung ist im Rahmen der Vertragsleistung durch die ausgewiesenen Gebühren ebenfalls abgedeckt.

Mit welchen Wartezeiten muss ich nach dem Senden der Beauftragung rechnen?

Wurde die Beauftragung von uns positiv bestätigt, so erfolgt die Erstprüfung in den meisten Fällen innerhalb von 24h nachdem Sie die Beauftragung abgesendet haben. Dieser Zeitraum ist ein langjähriger Erfahrungswert, doch können immer Umstände eintreten, die eine Verzögerung bewirken.
Eine Verzögerung kann auch innerhalb unserer Betriebsferien vorkommen, welche immer angekündigt werden. Selbst in diesem Fall ist uns keine Erstprüfung bekannt die länger als 48h gedauert hätte.

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