Beratung
zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes
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EXTERNER JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Persönlich. Erfahren. Transparent.
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Jugendmedienschutzes in der Praxis umzusetzen – verständlich, zuverlässig und seit 2005.
Seit 2005im Jugendmedienschutz
Mehr als 1.500Mandanten betreut
ab 7,49 € monatlichbei jährlicher Abrechnung
Persönliche Beratungohne Callcenter
Als externer Jugendschutzbeauftragter beraten wir Sie in Fragen des Jugendmedienschutzes,
prüfen Ihr Internetangebot und stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.
zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes
Ihres Internetangebotes unter jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten
bei der Umsetzung entsprechender Anforderungen
zuverlässig und praxisnah
Erfahrung aus mehr als 1.500 Mandaten
Seit 2005 sind wir im Jugendmedienschutz tätig und stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.
ab 7,49 € monatlich
bei jährlicher Abrechnung
Der Preis gilt für die erste Domain bei jährlicher Abrechnung.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Die Antworten beruhen auf unserer langjährigen Erfahrung im Jugendmedienschutz. Sie dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Geschäftsmäßige Internetseiten die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen,
müssen zwingend einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Suchmaschinen müssen immer eine Jugendschutzbeauftragten einsetzen.
Geschäftsmäßig ist nicht identisch mit gewerblich!!!
Es kommt also nicht darauf an, ob die Internetseite ein Gewerbe darstellt, sondern ob die Internetseite der Definition von geschäftsmäßig im rechtlichen Sinne entspricht.
Juristen sprechen von "Nachhaltigkeit". Ist die Internetseite also längere Zeit online (unabhängig ob gewerblich oder nicht), so ist es offenbar verbreitete juristische Meinung,
dass eine Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird.
Ausgeschlossen sind lediglich Internetseiten mit ausschließlich(!) persönlichen oder familiären Zweck.
Nein, der JSB darf nicht identisch sein mit dem verantwortlichen Betreiber der Homepage.
Nein, die Erstprüfung ist im Rahmen der Vertragsleistung durch die ausgewiesenen Gebühren ebenfalls abgedeckt.
Wurde die Beauftragung von uns positiv bestätigt, so erfolgt die Erstprüfung in den meisten Fällen innerhalb von 24h nachdem Sie die Beauftragung abgesendet haben. Dieser Zeitraum ist ein langjähriger Erfahrungswert, doch können immer Umstände eintreten, die eine Verzögerung bewirken.
Eine Verzögerung kann auch innerhalb unserer Betriebsferien vorkommen, welche immer angekündigt werden. Selbst in diesem Fall ist uns keine Erstprüfung bekannt die länger als 48h gedauert hätte.