Jugendschutzbeauftragter und Jugendschutzbeauftragte für den Jugendschutz
Unsere Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragte und Jugendschutzbeauftragter
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Seit vielen Jahren stehen wir als Jugendschutzbeauftragter kompetent und
erfahren zur Seite. Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Internetangebote
mit erotischen Inhalten gesetzliche Pflicht. Unsere Dienstleistung umfasst die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter für
erotische Internetseite und Jugendschutzbeauftragte.
Unsere Erfahrung als Jugendschutzbeauftragter und Jugendschutzbeauftragte
Sie sollten jedoch genau prüfen, ob Ihre Internetseite nicht doch als
gewerbsmäßig einzustufen ist. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie etwas mit
Wiederholungsabsicht über Ihr Internetangebot veräußern wodurch Sie einen Jugendschutzbeauftragter brauchen.
Leistungen als Jugendschutzbeauftragter
Nach Bestätigung Ihrer Beauftragung ist unsere erste Aufgabe als Jugendschutzbeauftragter die ausführliche Prüfung Ihrer angemeldeten
Projekte. Das Ergebnis der Erstprüfung wird als Jugendschutzbeauftragte in einem ausführlichen Bericht festgehalten, welcher Ihnen nach
Abschluss der Prüfung meistens innerhalb von 24h nach unserer Bestätigung der Beauftragung zugeht.
Wir versuchen dabei stets als Jugendschutzbeauftragte verständlich zu sein.
Sollte solch ein Umstand eintreten, so können Sie gerne mit Ihren Jugendschutzbeauftragter Kontakt aufnehmen, damit Jugendschutzbeauftragte
Ihr Vorhaben aus Jugendschutzsicht einschätzen können. Das macht umso mehr Sinn, als dass nachträgliche Änderungen der Jugendschutzbeauftragter
an bestehenden Inhalten wesentlich aufwendiger sind, als im Vorfeld bereits gemeinschaftlich abzuklären, ob und wie eine geplante Änderung aus
Jugendschutzsicht umgesetzt werden kann/muss.
Ständiger Ansprechpartner als Jugendschutzbeauftragter bei Bewertungen von Inhalten
Aus Erfahrung wissen wir, dass unsere betreuten Projekte anhand unserer Leitfäden den Alltagsbetrieb zum Thema Jugendschutz verantwortungsbewusst
meistern. Natürlich wird es vorkommen, dass Sie sich trotzdem zu einem Thema manchmal nicht sicher sind. Zögern Sie nicht uns, Ihre
Jugendschutzbeauftragter, in solch einem Fall anzusprechen. Wir werden Ihnen gerne eine zeitnahe Antwort geben, selbst wenn es sich nur um
eine augenscheinlich geringfügige Jugendschutz-Frage handelt.
Diese Vorgehensweise mit Jugendschutzbeauftragter und Jugendschutzbeauftragte hat sich bewährt und trägt dazu bei Sie für die Jugendschutzvorgaben
zu sensibilisieren. Sie haben damit nicht nur die Möglichkeit der ständigen Rücksprache, sondern steigern damit auch Ihre eigene gefühlte
Sicherheit in Fragen des Jugendschutzes.