Unsere Dienstleistung umfasst die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter für erotische Internetseite. Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Internetangebote mit erotischen Inhalten gesetzliche Pflicht. Seit vielen Jahren stehen wir unseren betreuten Projekten als Jugendschutzbeauftragte kompetent, zuverlässig und erfahren zur Seite.
Wie muss der Jugendschutzbeauftragter auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?
Wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt, muss die Jugendschutzbeauftragte nicht auf der eigenen Seite
expliziet genannt sein. Aus unserer Erfahrung ist es aber ratsam den Jugendschutzbeauftragten
deutlich im Impressum zu benennen. Somit ist dann für alle klar und deutlich,
dass hier ein Jugendschutzbeauftragter bestellt ist und unnötige Abmahnversuche werden gleich
unterbunden.
Nach Bestätigung Ihrer Beauftragung ist unsere erste Aufgabe als Jugendschutzbeauftragter die ausführliche Prüfung Ihrer angemeldeten
Projekte. Das Ergebnis der Erstprüfung wird als Jugendschutzbeauftragte in einem ausführlichen Bericht festgehalten, welcher Ihnen nach
Abschluss der Prüfung meistens innerhalb von 24h nach unserer Bestätigung der Beauftragung zugeht.
Wir versuchen dabei stets als Jugendschutzbeauftragte verständlich zu sein.
Ein wichtiges Thema für einen Jugendschutzbeauftragter ist die differenzierte Erläuterung zur Notwendigkeit eines Jugendschutzprogramms
als auch Altersverifikationssystems (AVS). Jugendschutzprogramme werden oft mit Altersverifikationssysteme verwechselt, wobei beide Themen
keinesfalls identisch sind.
Wir unterstützen Sie mit Erläuterungen zu dieser verwirrenden Thematik, um Ihnen Sinn, Zweck und Notwendigkeit näher zu bringen.
Im Einzelnen helfen wir Ihnen ebenfalls bei der Integration geeigneter Jugendschutzprogramme als auch Auswahl anerkannter
Altersverifikationssysteme (sofern notwendig).