Unsere Dienstleistung umfasst die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter für erotische Internetseite. Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Internetangebote mit erotischen Inhalten gesetzliche Pflicht. Seit vielen Jahren stehen wir unseren betreuten Projekten als Jugendschutzbeauftragte kompetent, zuverlässig und erfahren zur Seite.
Wenn Sie Ihre Internetseite gewerbsmäßig betreiben, müssen Sie einen Jugendschutzbeauftragter bestellen, selbst wenn Sie dort nur (wohlmöglich sogar deftigen) erotischen Text veröffentlicht haben brauchen Sie eine Jugendschutzbeauftragte.
Wie muss der Jugendschutzbeauftragter auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?
Wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt, muss die Jugendschutzbeauftragte nicht auf der eigenen Seite
expliziet genannt sein. Aus unserer Erfahrung ist es aber ratsam den Jugendschutzbeauftragten
deutlich im Impressum zu benennen. Somit ist dann für alle klar und deutlich,
dass hier ein Jugendschutzbeauftragter bestellt ist und unnötige Abmahnversuche werden gleich
unterbunden.